
NEUE EINREISEBESTIMMUNGEN AB 25.2.2021
Liebe Klienten,
ab 15.2.2021 gelten neue Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik. Beim Aufenthalt von max. 12 Stunden aufgrund notwendiger medizinischer Behandlung gelten die gleichen Bedingungen wie bisher.
Beim Aufenthalt von mehr als 12 Stunden müssen Sie bei der Einreise einen PCR-Covid-Test /nicht älter als 48 Stunden/ vorweisen und das Online-Formular des tschechischen Gesundheitsministeriums ausfüllen /zu finden unter: https://plf.uzis.cz/. Vor der Rückfahrt werden Sie einen Covid-Antigentest machen.
Wir stellen Ihnen in beiden Fällen eine Bestätigung über dringende medizinische Behandlung aus.
Über die einzuhaltenden Maßnahmen bei der Aus- und Rückreise aus/in die Bundesrepublik Deutschland (PCR-Covid-TEST, ggf. Quarantäne nach der Rückeinreise) und etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrem ortszuständigen Gesundheitsamt.
Wir schätzen Ihr Vertrauen in diesen schwierigen Zeiten und möchten Ihnen, damit Sie nicht unnötig verreisen müssen, die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenlosen Konsultation mit einer unserer deutschsprechenden Koordinatorinnen anbieten.
Laut Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik gilt ab Donnerstag, den 25.2.2021, die Pflicht, in medizinischen Einrichtungen Respiratoren der Klasse FFP2/KN95 /ohne Ausatmungsventil/ oder Nano-Mundschutz-Maske zu tragen.
Wir danken Ihnen, dass Sie diese Verordnung respektieren.
Wir freuen uns auf Sie!