
Gelten neue gesetzliche Bestimmungen des tschechischen Gesundheitsministeriums, die die Einreise von Personen in die Tschechische Republik regeln.
Dringende medizinische Gründe mit einem Aufenthalt für weniger als 24 Stunden
Die Dringlichkeit der Einreise nach Tschechien muss nachgewiesen werden. Unsere Klinik wird Ihnen ein entsprechendes Dokument ausstellen.
Vor der Einreise muss weder das Einreiseformular ausgefüllt noch der RT-PCR-Test nach der Einreise durchgeführt werden.
ACHTUNG! Die Aufenthaltsdauer auf dem Gebiet der Tschechischen Republik darf nicht 24 Stunden überschreiten.
Obwohl Deutschland in Bezug auf die Corona-Situation aktuell in der roten Kategorie ist, gilt weiterhin für die Einreise nach Tschechien die Ausnahme für dringede medizinische Behandlung mit Aufenthalt in Tschechien für max. 24 Stunden ohne Covid-Test.
Pflichten bei der Einreise aus einem Land mit hohem COVID-19-Risiko, in dem Sie sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden aufgehalten haben.
Wenn das Land, aus dem Sie die Einreise planen, auf der Karte mit rot angezeichnet ist, gelten für die Einreise unten genannte Bedingungen.
Aktualisierte Karte des Ministeriums: https://koronavirus.mzcr.cz/en...
- Sie sind verpflichtet vor der Einreise in die Tschechische Republik das elektronische Einreiseformular www.prijezdovyformular.cz auszufüllen und damit die Einreise aus einem Risikoland Ihrer zuständigen regionalen Hygienestation zu melden.
- Sie müssen einen Nachweis über das Ausfüllen des elektronischen Einreiseformulars (Mitteilung) bei einer Grenz- oder Aufenthaltskontrolle vorlegen.
- Sie müssen auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test zur Feststellung von SARS-COV-2 machen lassen.
- Sie müssen das Testergebnis unverzüglich der örtlich zuständigen regionalen Hygienestation vorlegen.
ACHTUNG! Wenn Sie das Ergebnis des RT-PCR-Tests innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise in die Tschechische Republik nicht der Hygienestation vorlegen, wird Ihnen eine zwangsläufige Quarantäneverordnung auferlegt. Anstelle des tschechischen RT-PCR-Tests können Sie Ihrer Hygienestation unmittelbar nach der Einreise auch das Ergebnis eines RT-PCR-Tests vorlegen, der in einem EU+-Staat durchgeführt wurde. Das Testergebnis darf nicht älter 72 Stunden sein. Bürger aus Ländern außerhalb der EU müssen den TR-PCR-Test in der Tschechischen Republik absolvieren.
Bei Klärungsbedarf kontaktieren Sie uns bitte. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.